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Nachdem die Behandlung abgeschlossen und
die Rechnung beglichen wurde, erhalten Sie unsere
BOSS Clinic
- ART of the TOOTH - Garantiekarte. Diese wird
vom Arzt mit dessen Unterschrift beglaubigt.
Für alle von uns durchgeführten Arbeiten
übernehmen wir eine Garantie, die weit über die international
anerkannten Standards hinausgeht.
Wir gewähren bis zu 10 Jahren
Garantie.
In diesem Sinne ist die
BOSS Clinic Health Group
stets bemüht, Dienstleistungen in höchster Qualität - und den
internationalen Normen des Qualitätssicherungssystems MSZ EN
ISO 9001:2000 entsprechend - zu gewährleisten.
BOSS Clinic -
ART of the TOOTH gewährt:
10 Jahre Garantie für:
-
Zimmer Dental Implantate
-
Nobel Biocare Implantate
-
TRI Dental Implantate
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Procera Vollkeramik-Restaurationen
-
Wieland Vollkeramik-Restaurationen
5 Jahre Garantie für:
- CEREC Vollkeramik-Restaurationen
- Einzementierte Edel/Metall-Keramik-Restaurationen
1 Jahr Garantie für:
- ästhetische Füllungen
- Direkt-Komposit-Restaurationen
- Funktionsteile (z.B. Geschiebe, Druckknopf)
- Acryl- und Kunststoffteile (z.B. Teil- und Totalprothese)
Worauf erstreckt sich die Garantie:
Wenn eingesetzte Restaurationen oder ein Zahn aufgrund der Restauration geschädigt werden, bei bestimmungsgemäßer Nutzung ab- oder zerbricht, sich lockert, einen Riss bekommt, sich verfärbt - werden wir selbigen gratis in Ordnung bringen bzw. reparieren. Der Patient erhält eine Behandlung in der selben Qualität wie in der vorangegangenen.
Die Garantie gilt nicht für:
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Nicht in der BOSS
Clinic - ART of the TOOTH gemachte Wurzelfüllungen bzw. für
in deren Folge auftretende Zahnkrankheiten und Schädigungen
- Probleme mit in der BOSS
Clinic - ART of the TOOTH
eingesetzten Zahnrestaurationen bzw. Füllungen, die ein anderer, nicht bei
BOSS Clinic
- ART of the TOOTH arbeitender Zahnarzt, zu reparieren
versucht hat
- Zwischenzeitlich entstandene, vor der Behandlung nicht bekannte Allergien
und deren Folgen
- Extreme Beanspruchung (z.B. Zähneknirschen im Schlaf)
- Probleme aufgrund von Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis)
- Ordnungswidrige Nutzung oder Unfallverletzungen
Der Patient verpflichtet sich:
- seine Zähne gewissenhaft zu pflegen
- alle 6 Monate (bei schweren Zahnbetterkrankungen alle 3 Monate) zur Kontrolle zu erscheinen, die im Rahmen der Kontrollen vorgeschlagenen Behandlungen zu akzeptieren und innerhalb eines Monats durchführen zu lassen (z.B. Kontrollröntgen, Zahnsteinentfernung).
Wenn der Patient während der Garantiezeit
nicht zur regelmäßigen Kontrolle erscheint, ändern wir die
Garantiebedingungen folgendermaßen:
Im ersten Jahr übernehmen wir die Kosten voll. Ab dem zweiten Jahr vermindert sich die Summe um jährlich 20%, sodass im fünften Jahr nur noch 20% der entstehenden Kosten von uns übernommen werden.
Weil für uns die Zufriedenheit unserer Patienten an erster Stelle steht!
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