GARANTIEBEDINGUNGEN

Nachdem die Behandlung abgeschlossen und die Rechnung beglichen wurde, erhalten Sie unsere BOSS Clinic - ART of the TOOTH - Garantiekarte. Diese wird vom Arzt mit dessen Unterschrift beglaubigt.

Für alle von uns durchgeführten Arbeiten übernehmen wir eine Garantie, die weit über die international anerkannten Standards hinausgeht.

Wir gewähren bis zu 10 Jahren Garantie.

In diesem Sinne ist die BOSS Clinic Health Group stets bemüht, Dienstleistungen in höchster Qualität - und den internationalen Normen des Qualitätssicherungssystems MSZ EN ISO 9001:2000 entsprechend - zu gewährleisten.

BOSS Clinic - ART of the TOOTH gewährt:

10 Jahre Garantie für:
  • Zimmer Dental Implantate
  • Nobel Biocare Implantate
  • TRI Dental Implantate
  • Procera Vollkeramik-Restaurationen
  • Wieland Vollkeramik-Restaurationen
5 Jahre Garantie für:
  • CEREC Vollkeramik-Restaurationen
  • Einzementierte Edel/Metall-Keramik-Restaurationen
1 Jahr Garantie für:
  • ästhetische Füllungen
  • Direkt-Komposit-Restaurationen
  • Funktionsteile (z.B. Geschiebe, Druckknopf)
  • Acryl- und Kunststoffteile (z.B. Teil- und Totalprothese)

Worauf erstreckt sich die Garantie:
Wenn eingesetzte Restaurationen oder ein Zahn aufgrund der Restauration geschädigt werden, bei bestimmungsgemäßer Nutzung ab- oder zerbricht, sich lockert, einen Riss bekommt, sich verfärbt - werden wir selbigen gratis in Ordnung bringen bzw. reparieren. Der Patient erhält eine Behandlung in der selben Qualität wie in der vorangegangenen.

Die Garantie gilt nicht für:
  • Nicht in der BOSS Clinic - ART of the TOOTH gemachte Wurzelfüllungen bzw. für in deren Folge auftretende Zahnkrankheiten und Schädigungen
  • Probleme mit in der BOSS Clinic - ART of the TOOTH eingesetzten Zahnrestaurationen bzw. Füllungen, die ein anderer, nicht bei BOSS Clinic - ART of the TOOTH arbeitender Zahnarzt, zu reparieren versucht hat
  • Zwischenzeitlich entstandene, vor der Behandlung nicht bekannte Allergien und deren Folgen
  • Extreme Beanspruchung (z.B. Zähneknirschen im Schlaf)
  • Probleme aufgrund von Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis)
  • Ordnungswidrige Nutzung oder Unfallverletzungen
Der Patient verpflichtet sich:
  • seine Zähne gewissenhaft zu pflegen
  • alle 6 Monate (bei schweren Zahnbetterkrankungen alle 3 Monate) zur Kontrolle zu erscheinen, die im Rahmen der Kontrollen vorgeschlagenen Behandlungen zu akzeptieren und innerhalb eines Monats durchführen zu lassen (z.B. Kontrollröntgen, Zahnsteinentfernung).

Wenn der Patient während der Garantiezeit nicht zur regelmäßigen Kontrolle erscheint, ändern wir die Garantiebedingungen folgendermaßen:

Im ersten Jahr übernehmen wir die Kosten voll. Ab dem zweiten Jahr vermindert sich die Summe um jährlich 20%, sodass im fünften Jahr nur noch 20% der entstehenden Kosten von uns übernommen werden.

Weil für uns die Zufriedenheit unserer Patienten an erster Stelle steht!

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BOSS Clinic – ART of the TOOTHPatientenbriefe

Zufrieden? Glücklich? Kritisch? Überrascht?
Die Zufriedenheit unserer Patienten steht für uns an erster Stelle!
… und was meinen unsere Patienten dazu?


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